Weitere Entscheidung unten: BFH, 31.08.1977

Rechtsprechung
   BFH, 22.09.1977 - IV R 10/73   

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BFH, 22.09.1977 - IV R 10/73 (https://dejure.org/1977,1008)
BFH, Entscheidung vom 22.09.1977 - IV R 10/73 (https://dejure.org/1977,1008)
BFH, Entscheidung vom 22. September 1977 - IV R 10/73 (https://dejure.org/1977,1008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zerlegungssperre - Beantragung der Zerlegung - Zeitpunkt des Antrages - Erlaß des Steuermeßbescheides

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 309
  • DB 1978, 283
  • BStBl II 1978, 120
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.03.1957 - IV B 288/55

    Einjährige Frist bei erstmaliger Zerlegung der Gewerbesteuermessbeträge - Beginn

    Auszug aus BFH, 22.09.1977 - IV R 10/73
    Nach der genannten Vorschrift in der von der Rechtsprechung hierzu getroffenen Auslegung (vgl Beschluß des Senats vom 7. März 1957 IV 288/55 U, BFHE 64, 479, BStBl III 1957, 178) findet, wenn der Anspruch einer Gemeinde auf einen Anteil am Steuer- oder Steuermeßbetrag unberücksichtigt geblieben ist, gleichwohl eine (erstmalige oder abweichende) Zerlegung nicht mehr statt, wenn seit Bestandskraft des zu zerlegenden Steuer- oder Meßbetrags ein Jahr vergangen ist, es sei denn, daß vor Ablauf des Jahres ein entsprechender Antrag gestellt worden ist (vgl jetzt auch § 189 Satz 3 AO 1977 ).
  • BFH, 02.02.2012 - IV B 60/10

    Zerlegungssperre nach § 189 Satz 3 AO

    Sie lässt schon nicht ansatzweise eine Auseinandersetzung mit dem vom Finanzgericht (FG) seiner angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegten BFH-Urteil vom 22. September 1977 IV R 10/73 (BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120) erkennen, in dem der BFH die Vorgängervorschrift des § 189 Satz 3 der Abgabenordnung (AO) dahin ausgelegt hat, dass die darin geregelte Zerlegungssperre auch dann nicht eingreift, wenn eine (erstmalige oder abweichende) Zerlegung vom (vermeintlich) Steuerberechtigten --hier der beigeladenen Stadt X-- schon vor Erlass des Gewerbesteuermessbescheids beantragt wurde.

    In seinem Urteil in BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120 hat der BFH zur Auslegung der Vorgängervorschrift des § 189 Satz 3 AO u.a. ausgeführt, dass der Sinn der in jener Norm bestimmten Frist darin zu sehen sei, dass es bei der Zerlegung bleiben solle, wenn bis zum Ablauf der Frist kein (weiterer) Zerlegungsanspruch geltend gemacht worden sei.

  • BFH, 17.02.1993 - I R 19/92

    Gewerbesteuer - Organschaft - Zerlegung - Änderungsvertrag

    Aufgrund dieser sogenannten Zerlegungssperre ist von einer Zerlegung abzusehen bzw. bleibt es bei der bisherigen Zerlegung, wenn der Zerlegungsanspruch einer Gemeinde nicht berücksichtigt wurde und die Gemeinde ihren Anspruch nicht bis zum Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht hat (s. BFH-Urteil vom 22. September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120).
  • BFH, 28.06.2000 - I R 84/98

    Änderung einer Gewerbesteuerzerlegung

    Er besteht darin, innerhalb eines Jahres nach Bestandskraft des Steuermessbescheids Klarheit darüber zu erlangen, ob noch weitere Steuerberechtigte einen Zerlegungsanteil beanspruchen (s. BFH-Urteile vom 22. September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120; vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 1/00

    Eintritt der Zerlegungssperre

    Aufgrund dieser sogenannten Zerlegungssperre ist von einer Zerlegung abzusehen oder bleibt es bei der bisherigen Zerlegung, wenn der Zerlegungsanspruch einer Gemeinde nicht berücksichtigt wurde und die Gemeinde ihren Anspruch nicht bis zum Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht hat (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120; vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679).
  • BFH, 12.05.1992 - VIII R 45/90

    Beiladung einer Gemeinde im Zerlegungsverfahren - Zerlegung eines

    Die übergangenen steuerberechtigten Gemeinden hatten auch nicht die Änderung oder Nachholung der Zerlegung vor Ablauf dieses Jahres beantragt (vgl. § 189 Satz 3 2. Halbs. AO 1977; BFH-Urteil vom 22.September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 2/00

    Betriebsstätte - Gewerbesteuererklärung - Niederlassung - Beginn der

    Aufgrund dieser sogenannten Zerlegungssperre ist von einer Zerlegung abzusehen oder bleibt es bei der bisherigen Zerlegung, wenn der Zerlegungsanspruch einer Gemeinde nicht berücksichtigt wurde und die Gemeinde ihren Anspruch nicht bis zum Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht hat (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120; vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679).
  • FG Niedersachsen, 12.07.2007 - 11 K 306/04

    Möglichkeit der Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags; Anwendung

    Das kann mit der Vorschrift des § 189 Satz 3 nicht gewollt sein (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120, zur Vorläufervorschrift § 387 Abs. 3 Satz 4 AO a.F.).
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Rechtsprechung
   BFH, 31.08.1977 - II R 27/76   

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https://dejure.org/1977,1267
BFH, 31.08.1977 - II R 27/76 (https://dejure.org/1977,1267)
BFH, Entscheidung vom 31.08.1977 - II R 27/76 (https://dejure.org/1977,1267)
BFH, Entscheidung vom 31. August 1977 - II R 27/76 (https://dejure.org/1977,1267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswirkungen - Verjährungsunterbrechung - Rechtswirkungen einer Anlaufhemmung - Erbschaftsteueranspruch - Vorläufige Festsetzung der Erbschaftsteuer - Erbe - Beginn der Verjährungsfrist - Nichttätigwerden des Finanzamtes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 292
  • DB 1978, 619
  • BStBl II 1978, 120
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.03.1969 - II R 5/66

    Aussetzung der Steuerfestsetzung - Nachholungsbescheid - Ungewißheit - Ungewisse

    Auszug aus BFH, 31.08.1977 - II R 27/76
    Mit den Worten "... ausgesetzt ist ..." ließ § 145 Abs. 2 Nr. 4 AO nicht die bloße gesetzliche Möglichkeit der Aussetzung der Steuerfestsetzung (vgl. dazu Urteil des BFH vom 25. März 1969 II R 5/66, BFHE 95, 422, BStBl II 1969, 445) ausreichen, sondern forderte insoweit - entgegen der Auffassung des Finanzamts - ein erkennbar aktives Verhalten dessen, der zu der Aussetzung der Steuerfestsetzung berechtigt und dafür zuständig war: Der Beginn der Verjährungsfrist sollte nur dann hinausgeschoben werden, wenn die Steuerfestsetzung wegen bestehender Ungewißheit wirklich ausgesetzt war.
  • BFH, 20.09.2016 - VII R 8/15

    Marktordnungsrecht: Festsetzung der Binnenmarktabgabe für C-Zucker

    Wenn auch die ausdrückliche Nennung der Vorschrift und die Verwendung des Wortes "Aussetzung" im Einzelfall entbehrlich sein mögen, so kann eine stillschweigende bzw. konkludente Aussetzung der Steuerfestsetzung gleichwohl nicht angenommen werden, wenn --wie im Streitfall-- jegliche Hinweise und Andeutungen auf einen darauf gerichteten Willen und dessen erkennbare Äußerung fehlen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. August 1977 II R 27/76, BFHE 123, 292, BStBl II 1978, 120).
  • BFH, 24.05.2007 - II R 58/05

    Aussetzung der Versteuerung

    Das Untätigbleiben der Behörde kann daher den Ablauf der Festsetzungsfrist nicht beeinflussen (vgl. BFH-Urteil vom 31. August 1977 II R 27/76, BFHE 123, 292, BStBl II 1978, 120, 123, das eine im Ermessen der Behörde stehende Aussetzung der Versteuerung betraf).
  • BFH, 14.05.1980 - II S 2/80

    Berichtigter Steuerbescheid - Verjährung - Aussetzung der Vollziehung -

    Ob die zeitweise Nichtbearbeitung des Einspruches der Antragstellerin infolge ihrer Einverständniserklärung mit einer Aussetzung des Verfahrens unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles einer Aussetzung des Steuerfestsetzungsverfahrens im Sinne des § 100 Abs. 1 AO a. F. gleichgeachtet werden kann, ist zumindest fraglich (vgl. in diesem Zusammenhang auch das Urteil des Senats vom 31. August 1977 II R 27/76, BFHE 123, 292, BStBl II 1978, 120).
  • BFH, 08.01.1980 - VII R 81/77

    Sicherheitsleistung - Verjährungsfrist - Unterbrechung der Verjährung - Anspruch

    Ein vorher eingetretenes Ereignis kann nur den Anlauf der Verjährung hemmen, also nur den Beginn der Verjährung hinausschieben (vgl. § 145 Abs. 2; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. August 1977 II R 27/76, BFHE 123, 292, BStBl II 1978, 120; Tipke/Kruse, a. a. O., § 145 Rdnr. 2), nicht aber bewirken, daß die später kraft Gesetzes anlaufende Verjährung zu einem bestimmten Zeitpunkt hinfällig wird.
  • BFH, 01.10.1980 - II R 37/78

    Ausbau einer öffentlichen Straße - Grundstückserwerb - Nachversteuerungsfrist -

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 31. August 1977 II R 27/76 (BFHE 123, 292, BStBl II 1978, 120) ausgeführt hat, ist für die Aussetzung der Steuerfestsetzung keine besondere Form vorgeschrieben.
  • BFH, 03.12.1986 - II R 134/84

    Voraussetzungen für eine (teilweise) Befreiung eines Grundstückserwerbes von der

    Hierzu reicht auch eine nur interne Aussetzung der Steuerfestsetzung aus (vgl. das Urteil vom 31. August 1977 II R 27/76, BFHE 123, 292, BStBl II 1978, 120).
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